Sekundarbereich I
Im Sekundarbereich I fächert sich das Bildungssystem in verschiedene Schulformen bzw. Bildungsgänge auf, an denen nach unterschiedlichen Lehrplänen unterrichtet wird. In der Hauptschule, der Realschule und dem Gymnasium ist der Unterricht grundsätzlich auf einen bestimmten Abschluss bezogen. Schularten mit zwei Bildungsgängen führen sowohl den Haupt- als auch den Realschulbildungsgang, an Schularten mit drei Bildungsgängen (auch kooperative oder additive Gesamtschulen genannt) gibt es darüber hinaus noch einen Gymnasialbildungsgang. An integrierten Gesamtschulen besuchen die Schülerinnen und Schüler hingegen keinen bestimmten Bildungsgang. Sie können stattdessen in den einzelnen Fächern zwischen unterschiedlich anspruchsvollen Kursen wählen – so genannte Förder-, Grund- und Erweiterungskurse. Am Ende der Sekundarstufe I kann in allen Schulformen bzw. Bildungsgängen ein allgemeinbildender Schulabschluss erworben werden. Dieser bescheinigt die in der Schule erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten in einem Zertifikat und berechtigt – je nach Abschluss – zum Besuch unterschiedlicher weiterführender Bildungseinrichtungen in Sekundarbereich II.
Sekundarbereich II
Der Sekundarbereich II umfasst allgemeinbildende und berufliche Vollzeitschulen sowie die Berufsausbildung im dualen System. Welche dieser Bildungseinrichtungen einem Jugendlichen offenstehen, hängt maßgeblich davon ab, welchen Schulabschluss er erlangt hat: Der Hauptschulabschluss qualifiziert vor allem zur Aufnahme einer dualen Berufsausbildung. Dazu müssen die Jugendlichen jedoch zunächst eine Lehrstelle in einem Betrieb finden. Gelingt dies nicht – und das gilt für einen beträchtlichen Anteil der Schulabgänger mit Hauptschulabschluss – müssen die Jugendlichen, zumal sie noch schulpflichtig sind, eine berufsvorbereitende Maßnahme im Übergangssystem absolvieren. Für Jugendliche mit Mittlerem Schulabschluss (MSA) ist das Spektrum der Wahlmöglichkeiten deutlich größer. Der MSA ermöglicht neben der dualen auch die Aufnahme einer vollzeitschulischen Berufsausbildung und eröffnet – z.T. unter Voraussetzung eines bestimmten Notendurchschnitts – den Zugang zu den verschiedenen beruflichen Oberschultypen (FOS, BOS, Fachgymnasium) und zur gymnasialen Oberstufe. In der dualen und vollzeitschulischen Berufsausbildung erlangt man einen beruflichen Abschluss, der zur Aufnahme einer bestimmten Erwerbstätigkeit qualifiziert. Die übrigen (auch beruflich orientierten) Bildungsgänge führen zur allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife bzw. zur Fachhochschulreife und berechtigen damit zur Aufnahme eines Studiums im Tertiärbereich. Allerdings nimmt auch ein beträchtlicher Anteil der Jugendlichen, die eine Hochschulzugangsberechtigung erlangt haben, eine duale oder vollzeitschulische Berufsausbildung auf.
Förderschulen (Primarbereich, Sekundarbereich I und Sekundarbereich II)
Im internationalen Vergleich wird in Deutschland ein großer Anteil der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf außerhalb des allgemeinen Schulsystems unterrichtet. Je nach Bundesland gibt es dazu bis zu elf unterschiedliche Typen von Förderschulen (z.B. Förderschulen für Gehörlose, Blinde, Sprachbehinderte, Lernbehinderte), die in einigen Bundesländern auch Sonderschulen, Förderzentren oder Schulen für Behinderte genannt werden. Mehr als drei Viertel aller Förderschülerinnen und Förderschüler verlassen die Schule ohne einen Hauptschulabschluss. Im Jahr 2009 hat Deutschland die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ratifiziert. Artikel 24 dieses völkerrechtlichen Abkommens verpflichtet die Vertragsstaaten dazu, ein „inklusives“ Bildungssystem zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang wird gefordert, dass Kinder mit und ohne Behinderung grundsätzlich gemeinsam an allgemeinen Schulen unterrichtet werden sollen.
Tertiärbereich
Der Tertiärbereich umfasst einerseits Universitäten, Fachhochschulen und andere Hochschularten, die zu einem akademischen Abschluss führen. Ihr Abschluss qualifiziert zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und berechtigt – ab einem bestimmten Notenschnitt – zur Promotion. Zum anderen umfasst der Tertiärbereich Einrichtungen, die berufsqualifizierende Studiengänge anbieten sowie Einrichtungen der beruflichen (Weiter-) Bildung. Die Berufsakademien vermitteln in Form dualer Studiengänge eine wissenschaftsbezogene und zugleich praxisorientierte berufliche Bildung. Ihr Besuch setzt entsprechend einen Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag mit einem Unternehmen voraus. Schulen des Gesundheitswesens vermitteln die Ausbildung für nichtakademische Gesundheitsdienstberufe (z.B. Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen, Hebammen, Masseure). Sie können in der Regel erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres besucht werden und setzen zumeist eine einschlägige Berufsausbildung oder den erfolgreichen Besuch einer auf die Ausbildung vorbereitenden schulischen Einrichtung voraus. Fachschulen dienen hingegen der beruflichen Weiterbildung. Sie setzen sowohl eine abgeschlossene Berufsausbildung als auch Berufserfahrung voraus und schließen u.a. mit der staatlichen Prüfung zum Techniker ab. Dieselben Zugangsvoraussetzungen gelten auch für die von den Kammern durchgeführte Weiterbildung zum Meister und Industriemeister. Mit diesen beruflichen Weiterbildungsabschlüssen wird zudem die Hochschulzugangsberechtigung erlangt.